Die Ortsplanung in Kürze
Mit der Annahme des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes im Jahr 2013 hat sich das Schweizer Stimmvolk klar zum besseren Schutz unserer freien Kulturlandschaft bekannt. Das Bevölkerungswachstum soll zukünftig vermehrt im Inneren der Siedlungen aufgefangen werden.
Der Kanton St. Gallen hat mit dem überarbeiteten kantonalen Richtplan Teil Siedlung und dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz (seit 1.10.2017 in Kraft) die Grundlage für die Umsetzung der gewünschten Stossrichtung in der Raumplanung gelegt. Die Absichten müssen nun in den Ortsplanungen der Gemeinden aufgenommen und konkretisiert werden. Neben der Behördenverbindlichkeit erlangen die Aussagen durch einzelne Ortsplanungsinstrumente auch die für die Umsetzung zwingende Eigentümerverbindlichkeit.
Das Planungs- und Baugesetz gibt den Gemeinden zehn Jahre Zeit, um ihre Rahmennutzungspläne an das neue Recht anzupassen. Deshalb muss die Gemeinde Goldach ihre Ortsplanungsinstrumente trotz deren Aktualität (Gesamtrevision 2011–2015) überarbeiten.
Gemäss den Vorgaben des neuen Planungs- und Baugesetzes ist neu ein Nachweis einer angemessenen Siedlungsentwicklung nach innen Voraussetzung für die Genehmigung einer Ortsplanungsrevision. Die Chance, welche die Innenentwicklung mit sich bringt (z. B. effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, Belebung der Ortszentren, Quartieraufwertungen etc.), gilt es im Sinne der künftigen Gemeindeentwicklung sinnvoll zu nutzen.
Dafür liess der Gemeinderat ein räumliches Konzept erarbeiten, welches auf einer vertieften Auseinandersetzung mit dem baulichen und strukturellen Bestand der Gemeinde Goldach basiert. Ein besonderer Fokus liegt auf den Innenentwicklungsmöglichkeiten. Das Konzept und die Erkenntnisse aus dem Prozess bilden die Grundlage für die Revision der Ortsplanungsinstrumente (Richtplan, Zonenplan und Baureglement) und einen wichtigen Orientierungsrahmen für Grundeigentümer und Bauwillige.
Broschüre
In der Broschüre haben wir die wichtigsten Informationen zur Ortsplanung zusammengefasst.
Sie können die Broschüre hier herunterladen oder direkt durch die Online durchblättern. (HINWEIS: Die Broschüre wurde für die 2. Mitwirkung nicht aktualisiert. Sie zeigt den Stand der 1. Mitwirkung aus dem Jahr 2020.)
Die Phasen im Überblick
Schritt 1: Auslegeordnung
Ausgehend von den bestehenden Planungsinstrumenten wurden in einem ersten Schritt die Anliegen von Gemeinde, Region und Kanton eruiert, die Rahmenbedingungen definiert und die Grundlagen für das weitere Vorgehen erarbeitet.
Schritt 2: Analyse
Die verschiedenen Anliegen wurden miteinander verglichen, Übereinstimmungen und Konflikte aufgezeigt. Erledigte Massnahmen wurden aus dem kommunalen Richtplan entfernt. Parallel dazu wurden Handlungsfelder und Prioritäten definiert.
Schritt 3: räumliches Konzept
Daraus ergaben sich die Grundzüge der räumlichen Entwicklung. Es wurde eine Gesamtsicht entwickelt, die als Strategie in das räumliche Konzept einfloss und die Handlungsrichtlinien definiert.
Schritt 4: Richtplan
Der Richtplan definiert durch einzelne Richtplanbeschlüsse konkrete Handlungsfelder, welche die gewünschte bauliche Entwicklung für die Zukunft umschreiben. Der bestehende kommunale Richtplan wurde mit den zusätzlich erforderlichen Massnahmen ergänzt.
Schritt 5: Vernehmlassung Phase 1 (April - Mai 2020)
Parallel zur Prüfung des Richtplans durch den Kanton führte der Gemeinderat die öffentliche Vernehmlassung durch. Die Bevölkerung war bis zum 31. Mai 2020 eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen und an den Unterlagen mitzuwirken.
Schritt 6: Auswertung Vernehmlassung und 2. Mitwirkung
Die Rückmeldungen wurden durch den Gemeinderat geprüft, bewertet und bedarfsgerecht in die überarbeitete Version des Richtplans übernommen.
Aufgrund verschiedener Änderungen infolge der Anhörung durch den Kanton, der 1. Mitwirkung und der weiteren Arbeiten an der Ortsplanungsrevision führt der Gemeinderat eine 2. Mitwirkung durch. Bis zum 15. Juni 2021 hat die Bevölkerung die Möglichkeit, an den überarbeiteten Unterlagen mitzuwirken. Mehr Informationen zu den Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten Sie auf der Seite «Mitwirken».
Schritt 7: Abschluss Richtplanung
Im Anschluss an die 2. Mitwirkung wertet der Gemeinderat die Rückmeldungen aus und arbeitet sie bedarfsgerecht in die Schlussdokumente des kommunalen Richtplans ein.
Schritt 7: Zonenplan/Baureglement
Der bis dahin erarbeitete und vorgeprüfte Zonenplan sowie das Baureglement werden an einer Informationsveranstaltung präsentiert und ebenfalls einer Vernehmlassung unterstellt.
Schritt 8: Öffentliche Auflage
Zonenplan und Baureglement sind öffentlich aufzulegen und unterstehen überdies dem fakultativen Referendum. Abschliessend folgt die Genehmigung durch das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation.